Rechtsprechung
BGH, 25.01.1956 - V ZR 92/54 |
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- BGH, 03.02.1954 - VI ZR 153/52
Schadensausgleich zwischen Gesamtschuldnern
Auszug aus BGH, 25.01.1956 - V ZR 92/54
Die Rechtsprechung sieht in dem in § 254 BGB ausgesprochenen Rechtssatz eine derartige Bestimmung, weil dieser Rechtssatz allgemeinen Charakter hat, der eine entsprechende Anwendung auf rechtsähnliche Verhältnisse zuläßt (…vgl. u.a. RGRKomm 10. Aufl. Anm. 2 und 3 c zu § 840 und Lindemann-Soergel BGB 8. Aufl. Anm. 2 zu § 840, beide mit Nachweisungen; ferner BGHZ 12, 213 [220]). - RG, 22.12.1910 - VI 610/09
Ausgleichungspflicht unter mehreren Schädigern
Auszug aus BGH, 25.01.1956 - V ZR 92/54
Diese Erwägungen lassen einen Rechtsirrtum nicht erkennen (zu der grundsätzlichen Frage des Einflusses eines Mitverhältnisses, das zwischen den nach § 840 BGB als Gesamtschuldner haftenden Personen besteht, auf deren Ausgleichspflicht nach § 426 BGB vgl. RGZ 75, 251 [257]).